05.03.05.05 (Sachsen,Thüringen) Instandhalten von Anlagen
- Laufende Nr
- 218
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.05
- SYS_4
- 05.03.05.05
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Betriebsmittelfertigung
- ERAAA
- Instandhalten von Anlagen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 5
- SAH
EA
Instandhalten, Warten, Reparieren und Überholen von Betriebseinrichtungen aufgrund von Störungsmeldungen bzw. Service- und Instandhaltungsplänen; Anfertigen von Ersatzteilen, Zusatz- und Hilfseinrichtungen nach Zeichnung, Skizze, Muster oder Anweisung; Teilebeschaffung veranlassen; Mitarbeit bei der Durchführung umfangreicher Reparaturen, Umbauten und Neuanfertigungen unter fachlicher Anleitung; Austausch von Teilen nach eigener Beurteilung; Umfang und Zeitpunkt der Auftragsdurchführung abstimmen.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Industriemechaniker/-in Fachrichtung Betriebstechnik, Industrieelektriker/-in) erforderlich.